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Öffnungszeiten der Friedhöfe
Die Friedhöfe werden nachts nicht verschlossen, da es keine rechtliche Verpflichtung dazu gibt. Nutzungszeiten für Friedhofsbesucher sind gemäß § 5 der Berliner Friedhofsordnung von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Außerhalb der Besuchszeiten ist der Aufenthalt nicht gestattet.
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Wasser
Das Wasser wird im Frühjahr angestellt, wenn gewährleistet ist, dass es dauerhaft keinen Frost mehr geben wird. In der Regel ist dies erst ab April der Fall. Das Abstellen der Wasserversorgung geschieht nach dem Totensonntag im November. Durch Havarien oder Vandalismus kann es in Einzelfällen auch zwischendurch zu einer Sperrung kommen.
- Informationen darüber finden Sie vor Ort im Aushang oder auf der Internetseite Aktuelles Fachbereich Grünflächen
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Toiletten
Leider ist es uns nicht mehr möglich, Toiletten rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Sie finden jedoch noch folgende Sanitäranlagen,
- Heidefriedhof
- feste Toilette im Bereich der Trauerhalle (nur während der Arbeitszeit), sowie eine mobile Toilette im Bereich der Abteilung A XVI in der Zeit vom 1. April bis 30. November.
- Friedhof Eythstraße
- Mobile Toilette im Bereich des Haupteinganges in der Zeit vom 1. April bis 30. November.
- Friedhof Stubenrauchstraße
- feste Toilette im Bereich der Kapelle
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Kraftfahrzeuge
Mit dem privaten PKW ist das Befahren des Geländes untersagt. Gewerbliche Fahrzeuge dürfen nur mit einer kostenpflichtigen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung das Gelände befahren.
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Sturm
Ein Friedhof ist eine Grünanlage mit besonderer Zweckbestimmung. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr und ist insbesondere bei orkanartigen Stürmen zu Ihrer Sicherheit untersagt.
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Schnee- und Eisglätte
Eine Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt ausschließlich von Montags bis Freitags und nur auf Haupt- oder Beisetzungswegen.
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Einschränkungen
Auf den Friedhöfen ist es grundsätzlich nicht gestattet, Hunde mitzunehmen.
Auch das Fahrradfahren ist nicht erlaubt.
Es wird um einen respektvollen Umgang mit der Begräbnisstätte gebeten.
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Ehrengrabstätten
Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch das Land Berlin. Die Verstorbenen haben zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sie haben sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht.
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Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Das Gräbergesetz des Bundes (Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vom 1. Juli 1965) verpflichtet die Länder, die auf ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft festzustellen und einzurichten sowie zu pflegen und zu erhalten.